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Wir haben ihre zahlen im griff.
Nach Ablauf des Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres erstellen wir unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften für Sie den Jahresabschluss und Ihre Steuererklärungen.
Die optimale Ausschöpfung der Gestaltungsmöglichkeiten zur Minderung Ihrer Steuerlast ist uns dabei ebenso wichtig wie der Weitblick und die vorausschauende Planung für die nächsten Geschäftsjahre.
JAHRESABSCHLUSS UND EINNAHMEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG
- Erstellung von Bilanzen und Gewinnermittlungen mit und ohne Prüfungshandlungen oder Plausibilitätsbeurteilungen
- Erfüllung der Offenlegungspflichten (elektronischer Bundesanzeiger)
- Mehrjahresvergleiche betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
- Eröffnungsbilanzen bei Neugründungen
- Jahresabschlüsse nach Handelsrecht
- Jahresabschlüsse nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG
- Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG für nicht buchführungspflichtige Freiberufler, Selbständige und Gewerbetreibende
- Erstellung von Zwischenbilanzen
- Erstellung von Sonderbilanzen
Sprechen Sie uns an!
WIR FREUEN UNS AUF IHRE ANFRAGE.
Das Erstgespräch ohne Beratungsleistungen ist für Sie kostenlos und unverbindlich.
Telefon: 02339 4669
E-Mail: walther@steuerberatungplus.de